Maklerrecht, Recht der Handelsvertreter
Im Recht der Makler und Handelsvertreter entwerfen, bearbeiten und verhandeln wir Verträge und betreuen die Vertragsdurchführung einschließlich der streitigen Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Die Erarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und ihre ständige Anpassung an die neueste Rechtsprechung sind wichtige Teilbereiche dieser Tätigkeit.Wir betreuen
Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Handelsvertreter,
Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Maklerpools und
Fondplattformen umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Wir
helfen bei der Gestaltung der Verträge, beraten in
wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, bei Provisionsstreitigkeiten
sowie in allen sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen
Auseinandersetzungen, z.B. betreffend Buchauszug, Handelsvertreterausgleich, Karenzentschädigung oder die Löschung ungerechtfertigter AVAD-Einträge.
Selbtverständlich vertreten wir umgekehrt auch Maklerkunden in allen maklerrechtlichen Streitigkeiten. Wir prüfen vertragliche Bindungen, Kündigungsmöglichkeiten, Provisionsansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Selbtverständlich vertreten wir umgekehrt auch Maklerkunden in allen maklerrechtlichen Streitigkeiten. Wir prüfen vertragliche Bindungen, Kündigungsmöglichkeiten, Provisionsansprüche und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wegen der wachsenden
Bedeutung der europäischen Rechtssetzung und Rechtsprechung für den
europäischen Wirtschaftsverkehr ist das Recht der Europäischen Union
integraler Bestandteil unserer Beratung und Betreuung im gesamten
Wirtschaftsrecht.