Arbeitsrecht

Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Vorstände umfassend und kompetent bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegt im Kündigungsschutzrecht. Wir vertreten hier u.a. bei Abfindungsverhandlungen und in Kündigungsschutzprozessen.

Darüber hinaus prüfen wir Abmahnungen, bereiten solche vor oder wehren sie ab. Wir erläutern Inhalte und Rechtsfolgen einer Abmahnung und sind bei der Abfassung von Gegendarstellungen behilflich.

Wir beraten und vertreten außerdem beispielsweise zu den Themen Versetzung, Elternzeit, Teilzeitarbeit.

Selbstverständlich vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich. Wir erarbeiten und prüfen Zeugnisse, machen Gehaltsrückstände geltend, vertreten bei Wettbewerbsverboten, wehren unberechtigte Forderungen ab usw.

Unser Ziel ist dabei, durch Verhandlungsgeschick eine schnelle, kostengünstige und praxistaugliche Lösung zu erarbeiten.

Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind Ausgestaltung, Verhandlung und Abschluss von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Geschäftsführerverträgen etc. sowie die Beratung und Vertretung bei der Änderung und Auflösung dieser Verträge.